Berliner Senat äußert sich zu PCR-Tests - informiert.co

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Berliner Senatsverwaltung: PCR-Tests sind nicht in der Lage, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen

Autor: Markus Hannig
Mittwoch, 02. Dezember 2020
Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit hat am 30. Oktober 2020 auf die parlamentarische Anfrage des Einzelabgeordneten Marcel Luthe mitgeteilt, dass die allgegenwärtigen PCR-Tests – im Volksmund Corona-Tests genannt – bei genauer Betrachtung nicht in der Lage sind, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen!
Nach der Vorgabe aus dem aktuellen Infektionsschutzgesetz muss es sich um ein "vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann" handeln, damit von einem "Krankheitserreger" gesprochen werden kann.

Aufgrund dieser Aussage kann man sich die Frage stellen, weshalb der Senat dann überhaupt seine Überlegungen zum Infektionsschutz auf PCR-Test-Ergebnissestützt. Die Antwort lautet: „Weil mit dem PCR-Test das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren nachgewiesen wird. Das Vorhandensein dieser Viren korreliert mit einer Infektion mit diesen Viren. Diese Infektion ist relevant für die Überlegungen zum Infektionsschutz.“
Insoweit findet es der Senat also auch nicht fehlerhaft, aufgrund der übermittelten Testergebnisse von SARS-CoV-2-„Infektionen“ zu sprechen. Gleichzeitig räumt er jedoch ein, dass die einer COVID-19-Erkrankung zugeordneten Symptome auch andere Ursachen haben könnten. „Solche differenzialdiagnostischen Betrachtungen sind als Bestandteil der Individualmedizin Aufgabe der behandelnden Ärztin / des behandelnden Arztes“, heißt es in der Antwort des Senats weiter.
Die Frage, wie sich der Senat erklärt, dass nur ein relativ kleiner Teil der festgestellten „Infektionen“ zu einer „Krankheit“ im medizinischen Sinne führt und ein Gros der „Infizierten“ nicht krank im vorbezeichneten Sinne sei, beantwortet er ausweichend: Der Senat nehme „zur Kenntnis, dass nur ein Teil der Infizierten erkrankt“ sei. Zudem werde „die epidemiologische Gesamtsituation“ bewertet.

Der Abgeordnete Luthe kritsierte die Antwort des Berliner Senats wie folgt:
Da die mit den Verordnungen ergriffenen Maßnahmen nach §§ 28 ff. IfSG der Bekämpfung von Infektionen dienen sollen, die Regierungen aber keinerlei Erkenntnisse über die Entwicklung der Infektionen haben, gibt es für diese Maßnahmen meines Erachtens keine objektive Grundlage, da eine Verhältnismäßigkeit gar nicht beurteilt werden kann – weil wir eben nicht einmal wissen, wie viele ‚Infektionen‘ es gibt und in welchem Masse diese steigen oder sinken.“

Lesen Sie dazu auch zwei Artikel zu diesem Thema auf The Epoch Times Deutschland und auf der Website des Jounalisten Boris Reitschuster.





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