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Schadensersatzklage gegen Hersteller und Verkäufer von PCR-Tests

Autor: Markus Hannig
Erstellt am Sonntag, 27. September 2020
Letzte Aktualisierung: 25. November 2020

Deutsche Anwälte bereiten riesige US-amerikanische Sammelklage gegen PCR-Tests vor

Die hier über viele Monate hinweg vorbereitete Sammelklage in den USA wird bei Erfolg eine riesige Welle schlagen und auch für die Corona-Politik der Regierenden in Deutschland und in ganz Europa massive Konsequenzen haben. Kein Wunder also, dass über diese deutsch-amerikanische Sammelklage gegen die Hersteller und Verkäufer der PCR-Tests von Seiten der langjährig etablierten und scheinbar regierungstreuen Medien nicht berichtet wird.

Echte Sammelklagen sind derzeit nur in den USA möglich. Sie werden dort als „class action“ bezeichnet.
Der deutsche Verbraucherschutzanwalt Dr. Reiner Füllmich ist seit 26 Jahren in Deutschland und in Kalifornien zugelassen, überwiegend als Prozess-Anwalt in Fällen, wo es um Verbraucherschutz und Produkthaftung geht. Er ist Mitglied des Corona Ausschusses und konnte anhand der zahlreichen Befragungen im Rahmen dieses außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss zahlreiche Indizien sammeln, die für die von mehreren Anwälten geplante Sammelklage äußerst hilfreich sein werden.

Es werde im Herbst / Winter dieses Jahres “die größte Insolvenzwelle aller Zeiten geben, und zwar weltweit.” Dies ist eine Erkenntnis des unabhängigen, außerparlamentarischen Corona-Ausschusses aufgrund der durchgeführten Anhörungen. Ein weiteres Ergebnis ist, dass es sich bei den verhängten Maßnahmen “um besonders grobe und zwar schuldhafte, jedenfalls grob fahrlässige Fehler” handelt. Es hätte von Anfang “auch die andere wissenschaftliche Seite gehört” und eine “echte wissenschaftliche Diskussion” geführt werden müssen. Zudem hätte die Zuverlässigkeit der inzwischen vollkommen diskreditierten PCR-Tests überprüft werden müssen.

Ein Ergebnis der Anhörungen des Ausschusses ist, dass die PCR-Tests nicht in der Lage sind, „anzuzeigen, ob jemand infiziert ist und schon gar nicht, mit was“. Und dennoch rechtfertigen die Regierungen weltweit ihre Maßnahmen mit den Fallzahlen, die sich aus den PCR-Massentestungen ergeben.
“Abgesehen davon hätte allerspätestens drei Wochen nach Verhängung des Lockdowns die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen kontrolliert werden und nachgefragt werden müssen”, kritisiert Füllmich immer wieder. Es bestehe aus seiner Sicht kein juristischer Zweifel daran, dass alle Geschädigten dieser Maßnahmen Schadensersatzansprüche gegen den Staat geltend machen können, insbesondere wegen des entgangenen Gewinns.

Es geht nun darum, denjenigen zu finden, “der für das Geschehene zur Verantwortung gezogen werden kann.” Da bieten sich “insbesondere die deutschen Erfinder und Verkäufer der PCR-Tests an, denn sie waren zuerst auf dem Markt und wurden von der WHO weltweit empfohlen.” Verantwortlich sind aber auch die Amtsträger aus der Politik, die sich “ohne Prüfung und Nachdenken blind” auf die Testergebnisse stützen.

Wenn ein Produkt Mängel aufweist, haftet der Hersteller für die Schäden. In der Klage geht es aber nicht allein um Schadensersatz, sondern auch um die Aufhebung aller Corona-Maßnahmen, sollte die Beweisaufnahme zu dem Ergebnis führen, dass diese Tests entgegen den Behauptungen “keinerlei Aufschluss über Infektionen” geben können.

Anders als in der deutschen juristischen Realität dürfen in den USA keine für die Entscheidung eines Rechtsstreits relevanten Beweismittel zurückgehalten oder gar vernichtet werden. Geschehe dies trotzdem, gilt das als Beweisvereitelung und die die Beweise vernichtende oder zurückhaltende Partei verliere ohne weiteres den Rechtsstreit, so Dr. Füllmich.

Wenn in den USA jemand nicht nur fahrlässig, sondern vorsätzlich und immer wieder Schäden anrichtet, droht ihm dort zusätzlich zum eigentlich zu ersetzenden Schadensersatz noch Strafschadensersatz, sogenannte “punitive damages”.
Kommt die „class action“ in Gang, kann sich jeder aufgrund der PCR-Test basierten Maßnahmen Geschädigte weltweit dieser Klage anschließen.

Es wird gewiss spannend, den Verlauf des Verfahrens mitzuverfolgen, denn sollten die Kläger mit Ihrer Klage Recht bekommen, dann käme dies der Aufdeckung eines der größten Verbrechen gegenüber einem Großteil der gesamten Menschheit gleich.


Mehr Informationen zu dieser Klage findet man auf der eigens hierfür eingerichteten Website „Corona Schadensersatzklage“.

Zwei Videos mit Herrn Dr. Füllmich kann man sich nachfolgend ansehen:
Dr. Reiner Füllmich zur Corona-Schadensersatzklage in den USA
Wenn Ihnen diese Seiten gefallen, dann würde ich mich über Ihre Empfehlung an Familienmitglieder, Freunde und Bekannte sehr freuen.

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