"Anwälte für Aufklärung" über die aktuelle Beschneidung der Grundrechte
Autor: Markus Hannig
Donnerstag, 1. Oktober 2020
Vier Anwälte zur Einschränkung der Grundrechte
Am 25. März 2020 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" beschlossen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 27. März 2020 dann ebenfalls zu, so dass dieses damit in Kraft treten konnte. Seither werden aufgrund dieser neu geschaffenen Rechtsgrundlage die Grundrechte der in Deutschland lebenden Menschen massiv eingeschränkt. Und so wie es aussieht gibt es im Deutschen Bundestag keine Mehrheit dafür, diese Situation wieder aufzuheben. Über die Konsequenzen dieser Situation sprechen die vier Anwälte Ivan Künnemann,
Dr. Christian Knoche, Janko Williams und Gordon Pankalla in einem auf YouTube veröffentlichten Video.
In dem nachfolgenden Beitrag habe ich einige aus meiner Sicht besonders wichtige Aspekte dieses Gesprächs der vier Anwälte zusammengefasst.
In einer knappen dreiviertel Stunde sprachen die vier Anwälte Ivan Künnemann, Dr. Christian Knoche, Janko Williams und Gordon Pankalla Ende September 2020 über die Themen Grundrechte, das Infektionsschutzgesetz sowie über wirtschaftliche Schäden, verursacht durch die politisch verhängten Maßnahmen in der "COVID-Pandemie".
Zu Beginn erklärt Herr Künnemann, dass die Grundrechte in erster Linie den Bürgern als Abwehrrechte gegenüber dem Staat dienen. Einige davon schützen uns also davor, dass der Staat in unser Leben eingreift.
Aufgrund der Feststellung des Bundestags der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" Ende März 2020 und die dadurch herrschende aktuelle Gesetzeslage (Infektionsschutzgesetz) sind oder waren unter anderem folgende Grundrechte ausgehebelt oder wurden bzw. werden massiv eingeschränkt:
Das Recht auf die Handlungsfreiheit (Art. 2, Abs. 1 GG), das Recht auf die körperliche Unversehrtheit (Art. 2, Abs. 2 GG), die Religionsfreiheit (Art. 4 GG), die Freiheit der Kunst und Freiheit der Lehre (Art. 5, Abs. 3 GG), das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6, Abs. 2), die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), das Recht auf Freizügigkeit (Art. 11 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 GG), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13, Abs. 1 GG) und noch einige weitere mehr.
Dabei stellt sich aus Sicht der diskutierenden Anwälte die Frage, ob die Intensität der Eingriffe noch in einem sinnvollen Verhältnis zur tatsächlichen "Bedrohungssituation" durch das SARS-CoV-2 Virus steht. Der Anwalt Herr Künnemann sagt dazu: "Es kann nicht verhältnismäßig sein, für überspitzt ein Leben, 83 Millionen andere Menschen einzuschränken."
Herr Gordon Pankalla weist darauf hin, dass es bisher keine eingehende rechtliche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht in der Sache der Verhältnismäßigkeit gegeben hat.
In dem Gespräch der Anwälte kommt im Weiteren die Anhörung des Universitätsprofessors Dr. Thorsten Kingreen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags zur Sprache. Dr. Kindgreen hatte sehr deutlich darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht die zuvor erwähnte Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sei und das Infektionsschutzgesetz in der momentanen Form zurückgenommen werden muss.
Diese Studie, die die FDP in Auftrag gegeben hatte, sollte als Basis dienen für einen Beschluss im Bundestag, um die derzeitige Ausnahmesituation aufzuheben.
Allerdings haben sich in der genannten Anhörung die befragten Ärzte und Wissenschaftler gegen die Aufhebung der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" ausgesprochen, da aus ihrer Sicht immer noch die Gefahr bestünde, dass das deutsche Gesundheitswesen an seine Grenzen stoßen könnte.
Der entsprechende Antrag der FDP zur Aufhebung der "epidemischen Lage" fand keine Mehrheit im Bundestag! Allerdings, so Dr. Christian Knoche würden die beiden Parteien AfD und FDP nicht locker lassen und weiterhin auf die Herbeiführung eines solchen Beschlusses in einer erneuten Debatte im Bundestag drängen. Dies könnte dazu führen, dass dadurch einige oder alle Maßnahmen wieder aufgehoben werden.
Herr Künnemann weist im weiteren Verlauf des Gesprächs darauf hin, dass der Begriff der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" nicht einmal ansatzweise im Gesetz definiert ist, was dazu führt, dass dieser Begriff juristisch ausgelegt werden muss. Dies könnte beispielsweise die Situation sein, dass die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems besteht. Diese lag eventuell zur Zeit des Beschlusses über das Gesetz vor, wie es auch Herr Dr. Kingreen in der Anhörung einschätzte. Dies ist seiner Einschätzung nach mittlerweile jedoch nicht mehr der Fall.
Anschließend kommt in dem Video die in der vergangenen Woche veröffentlichte Einschätzung des deutschen Ethikrates zur Sprache, dass eine Pflicht für eine Immunitätsbescheinigung abzulehnen ist. Herr Pankalla erinnert in diesem Zusammenhang aber auch noch einmal daran, dass die deutsche Bundeskanzlerin zusammen mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer im April 2020 beschlossen und gesetzlich verankert hat, dass eine Rückkehr zum normalen Alltag erst dann möglich sei, wenn ein Impfstoff vorhanden ist.
Mit dem § 5 des deutschen Infektionsschutzgesetzes erhält der Bundesgesundheitsminister sehr weitreichende Ausnahmegenehmigungen.
Es ist eine große Besonderheit, dass ein einzelner Minister sehr weitreichende Sonderrechte für den Erlass von Verordnungen erhält. Somit ist das Parlament in vielen Fragen von der Gesetzgebung weitestgehend ausgeschlossen und die Exekutive (Regierung) kann alleine über Gesetze entscheiden. Deshalb wird das Infektionsschutzgesetz auch als "Ermächtigungsgesetz" bezeichnet. Diese Situation war im Grundgesetz eigentlich nur für eine Notsituation im Kriegsfall vorgesehen. Als besondere Schwierigkeit stellt es sich außerdem dar, dass aktuell die zwei größten Fraktionen im Bundestag die Bundesregierung stellen und somit vielleicht sogar seitens der Abgeordneten der beiden Fraktionen gar kein Interesse daran besteht, diese Sondersituation all zu schnell wieder aufzuheben. Dies ist ein besonders wichtiger Grund für den Anwalt Dr. Knoche aus Kassel, dass dieses Infektionsschutzgesetz mit dem § 5 zur Ermächtigung der Regierung schnellstmöglich vom Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungswidrigkeit hin überprüft wird, da von dieser Situation eine erhebliche Gefahr für das Land ausgehen kann - wenn vielleicht auch nicht jetzt, dann aber eventuell zu einem anderen, späteren Zeitpunkt!
Abschließend behandeln die vier Anwälte die wirtschaftliche Situation der Menschen und zahlreicher Unternehmen in Deutschland. Auch hier steht nach der Einschätzung von Herrn Williams die wirtschaftliche Ruinierung zahlreicher Menschen in keinerlei Verhältnis zum Schutz der relativ wenigen Erkrankten. Er führt weiterhin an, dass das Insolvenzschutzgesetz im Rahmen der Pandemie-Gesetzgebung verändert wurde, so dass die Insolvenzzeit von sechs auf drei Jahre verkürzt wurde. Das kann von Unternehmen unter Umständen auch ausgenutzt werden, um sich von selbst verursachten Schulden in einer sehr kurzen Zeit zu befreien - mit schweren negativen Auswirkungen für die Steuerzahler. Der Anwalt Pankalla rechnet vor, dass mittlerweile 15 Millionen Menschen in Deutschland bereits arbeitslos geworden sind oder in Kürze von der Arbeitslosigkeit betroffen sein könnten, die auf die staatlichen Corona-Maßnahmen zurückzuführen sind.
Dr. Knoche hofft zu guter Letzt darauf, dass sich die betroffenen Selbständigen endlich zur Wehr setzen und hofft unter anderem auf die Sammelklage gegen die Hersteller und Verkäufer der PCR-Tests, initiiert von dem deutsch-amerikanischen Rechtsanwalt Dr. Füllmich.
Anmerkung: Die Zusammenfassung aus dem nachfolgenden Video gibt ausschließlich die Meinung der oben genannten Anwälte wieder. Eine aktuelle Rechtssprechung seitens des Bundesverfassungsgerichts, die diese Sichtweise untermauert, gibt es zum aktuellen Zeitpunkt nicht.
Die gesamte Diskussion kann im nachfolgenden Video angesehen werden:
Auch wenn YouTube mittlerweile auch kritische Diskussionen über Grundrechtsbeschneidungen löscht - unter "Oysee" ist es weiterhin zu finden: https://odysee.com/@afa:7/07-grundrechte-ethikrat-pandemie:8
Anwälte für Aufklärung: Grundrechte, Ethikrat, Pandemie
Ebenfalls könnte Sie der Offene Brief der "Anwälte für Aufklärung" von Anfang November 2020 interessieren. Eine Zusammenfassung davon finden Sie hier.