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Abwehr einer Impfpflicht am Arbeitsplatz

Autor: Markus Hannig
27. Oktober 2021
Abwehr
Immer mehr Arbeitnehmer müssen in der aktuellen Zeit erleben, wie seitens der Arbeitgeber ein immer größerer Druck auf die ungeimpfte Belegschaft ausgeübt wird.
Nicht nur, dass Personen, die sich nicht gegen das Corona-Virus haben impfen lassen, damit rechnen müssen, dass sie im Fall einer Quarantäne ohne Krankheitserscheinung, keine Lohnfortzahlung für die Zeit der Quarantäne-Anordnung erhalten, sondern auch der Druck, der aufgebaut wird, dass man sich gefälligst zu "impfen" hat. Teilweise reicht dieser Druck soweit, dass sogar mit Kündigung gedroht wird, für den Fall, dass man dieser Aufforderung nicht nachkommt.

Dies wird schnell zu einer kaum aushaltbaren Situation für die "ungeimpfte" Belegschaft, die mittlerweile in den meisten Betrieben außerdem noch die Minderheit darstellen dürfte.
Es ist also nicht leicht, als einzelne Personen diesen Druck tagtäglich aufs Neue auszuhalten. Noch schwieriger wird es dann, wenn man auch im privaten Umfeld niemanden hat, der einem den Rücken stärken kann.

Sie finden im Weiteren in diesem Artikel mehrere Informationen, die Ihnen möglicherweise hilfreich sein können, um sich erfolgreich gegen Ihren Arbeitgeber und seinen "Impfzwang" zu wehren.
Zuvor möchte ich Ihnen jedoch noch einige aus meiner Sicht wichtige Tipps geben, wie Sie auch als Minderheit Ihrem Arbeitgeber ausreichend Gegenwehr leisten können, um einer Kündigung oder einem Impfzwang entgegenzuwirken.

1. Suchen Sie sich gleichgesinnte Menschen in Ihrem privaten Umfeld, die Sie in dieser schwierigen Zeit unterstützen und Ihnen die entsprechende mentale Kraft geben, um standhaft leiben zu können. Sollten Sie in Ihrer Familie oder im Freundeskreis niemanden finden, der Sie ausreichend unterstützt, wäre zu überlegen, ob es nicht in der Region eine Vereinigung von Menschen gibt, die ähnlich denken wie Sie und die Impfung entweder ablehnen oder zumindest mit dem aufgebauten Impfdruck gegenüber den Ungeimpften seitens der Politik, der Medien oder diverser Arbeitgeber nicht einverstanden sind. Eventuell könnte hier ein Orts- oder Kreisverband der Partei "Die Basis" ein Anlaufpunkt sein.

2. Versuchen Sie weitere nicht geimpfte Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Firma ausfindig zu machen. Wenn möglich sollten Sie mit diesen Kolleginnen und Kollegen ein Netzwerk aufbauen, das sich im Notfall gegenseitig unterstützen kann. Stellen Sie sich vor, in dem Unternehmen in dem Sie angestellt sind, wären zehn bis zwanzig Prozent der Belegschaft nicht geimpft. Halten Sie sich einmal vor Augen, welche Macht eine solch große Gruppe von Angestellten gegenüber der Geschäftsleitung haben kann. Die Kündigung von zehn Prozent oder mehr aus der Belegschaft stellen für sicherlich jedes Unternehmen eine große Bedrohung dar.

3. Vorbereitung ist alles. Deshalb sollten Sie sich für alle Fälle schon jetzt verschiedene hilfreichen Informationen für sich sammeln und sich mit möglichen Abwehrstrategien gegenüber Ihrem Arbeitgeber beschäftigen. Dazu kann eventuell auch gehören, dass man soweit nicht bereits vorhanden eine Rechtsschutzversicherung abschließt und sich auch erkundigt, welche Rechtsanwälte einen in diesem besonderen Fall unterstützen können. Sollten Sie Mitglied einer Gewerkschaft sein, kann man eventuell auch in diese Richtung die Fühler ausstrecken, um zu sehen, ob die Gewerkschaft hier hilfreiche Informationen und Unterstützung anbietet. Soweit ein Betriebsrat im Unternehmen existiert ist dieser möglicherweise ebenfalls eine Anlaufstelle.

4. Zu guter Letzt sollten sich immer über eine Sache bewusst sein: Es ist ausschließlich Ihr Körper, Ihre Gesundheit und Ihr Leben, um das es geht! Ich denke, dafür lohnt es sich zu kämpfen. Außerdem sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber vermutlich nur in den seltensten Fällen helfen und Sie unterstützen wird, wenn Sie aufgrund einer negativen Folge aus der Impfung heraus nicht mehr arbeitsfähig sind. Im schlimmsten Fall könnten Sie also mit einem Impfschaden am Schluss ebenfalls ohne Arbeitsplatz dastehen. Wer sich diese Dinge bewusst gemacht hat, kann gut gestärkt für sich kämpfen!

Ihr Arbeitgeber hat vermutlich nur Eines im Sinn, nämlich dass der Betrieb in seinem Unternehmen möglichst reibungslos funktioniert. Dass viele der derzeit verabschiedeten Gesetze zur Bekämpfung der "Pandemie" nicht mit den Verfassungen der verschiedenen Länder und auch nicht mit den internationaler Menschenrechte in Einklang zu bringen sind, scheint offensichtlich derzeit nur wenige Arbeitgeber zu stören. Ich möchte jedoch die Arbeitgeber an dieser Stelle daran erinnern, dass es relativ sicher auch eine Zeit nach der "Pandemie" geben wird. Es gibt bereits jetzt zahlreiche Gruppierungen von Wissenschaftlern und Juristen, die das derzeitige Geschehen nicht nur sehr genau beobachten sondern auch unter verschiedensten Aspekten analysieren. Überlegen Sie sich mal, warum die das tun und was die tun werden, wenn die "Pandemie" vorbei sein wird. Es könnte also auch einmal passieren, dass Sie als Arbeitgeber große Probleme bekommen könnten, wenn sich diese "Impfung" doch als nicht so sicher und zuverässig herausstellen sollte, wie derzeit überall propagiert wird. Was wird geschehen, wenn jemand aus Ihrer Belegschaft aufgrund des von Ihnen ausgeübten Drucks sich zur Impfung hat überreden lassen, weil er oder sie Angst vor einer möglichen Kündigung hatte?



Im weiteren Verlauf finden Sie nun einige aus meiner Sicht interessante Informationen, Dekanstöße und Hilfsmittel, wie Sie sich gegen einen direkten oder indirekten Impfzwang seitens Ihres Arbeitgebers erfolgreich wehren können:

Wichtige Internetadressen:
- Anwälte für Aufklärung: https://www.afaev.de

Wichtiges, informatives Video von Klagepaten e.V. zur Impfpflicht im Job:

Impfvereinbarung mit der der Arbeitgeber und der Impfarzt gleichermaßen in Haftung genommen werden:
Diese Vereinbarung ist möglicherweise die beste Waffe, um sich vor einem Impfzwang seitens des Arbeitgebers zu schützen.
Einen Versuch ist es sicherlich wert. Und selbst wenn ein Arbeitgeber und ein Impfarzt diese Vereinbarung unterzeichnet, kann man die Impfung ja immer noch verweigern.
Zur Vereinbarung gelangen Sie hier.



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