Kinderkommission des Deutschen Bundestages am 9. September 2020 - informiert.co

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Sitzung der Kinderkommission des Deutschen Bundestags am 9. September 2020

Autor: Markus Hannig
Dienstag, 22. September 2020
letzte Aktualisierung: 2. Oktober 2020
Harsche Kritik wegen Missachtung der Kinderrechte während der Covid-Pandemie in Deutschland

Weitestgehend unbeachtet durch die mediale Öffentlichkeit tagte am 9. September 2020 die Kinderkommission des Deutschen Bundestages und verschaffte sich in einer Expertenanhörung einen ersten Überblick über die Situation der Kinder in Deutschland während der Corona-Krise.

In ihrem Bericht kritisierte Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte unter anderem, dass die Kinderrechte zu Beginn der Pandemie gar keine Rolle gespielt hätten und es aus ihrer Sicht den Anschein hatte, dass diese in den Beratungen keine Fürsprecher gehabt hätten.
Sie verwies unmissverständlich darauf, dass die politisch getroffenen Maßnahmen stets auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen seien, vor allem dann, wenn ausreichende Wissensgrundlage gäbe.

Das Fazit aus ihren Beobachtungen ist eine Bankrotterklärung in Sachen Kinderrechte: Es ist in Deutschland nicht gelungen, die völkerrechtlich verbrieften Beteiligungsrechte der Kinder zu gewährleisten. Diese Pandemie hat das Potential, die Kluft zwischen Benachteiligten und Privilegierten dramatisch zu vergrößern.
Sie sprach sich dafür aus, starke Kinderrechtsinstitutionen in Deutschland einzurichten.

Mit einem ähnlichen Vorschlag endete auch der Vortrag von Professor Dr. Michael Klundt vor der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.
Er wünscht sich, dass die Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung der Viruskrise stärker einbezogen werden, anstatt über deren Köpfe hinweg einfach Kinderspielplätze zu schließen.

Prof. Dr. Klundt ist als Kindheitswissenschaftler im Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften an der Hochschule Magdeburg-Stendal tätig.
Auch er kritisierte, dass Bund und Länder während der Pandemie die Kinderrechte weitgehend ignoriert hätten und sie ihrer Verpflichtung zum Schutz und zur Fürsorge von 13 Millionen in Deutschland lebenden Kindern nicht nachgekommen seien. Aus seiner Sicht habe man die Kinder wie „Objekte“ behandelt. Dies sei eine „schwere Form der Kindeswohlgefährdung“.
Handlungsleitend müsse für die Politik die Kinderrechtskonvention sein, wonach bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist“.

Schärfer kann man die Kritik an der aktuellen Politik der Bundes- und Landesregierungen in Bezug auf den Umgang mit Kinderrechten vor solch einem Gremium kaum mehr formulieren.
Umso schändlicher ist es, dass diese Kritik nicht von den Leitmedien in die Öffentlichkeit getragen wird, um eine öffentliche Diskussion im Umgang mit Kindern während der Covid-Krise in Gang zu setzen. Ganz im Gegenteil, die Maßnahmen gegen Kinder werden seitens der Politik teilweise immer weiter verschärft, bis hin zur Verpflichtung auch während dem gesamten Schulunterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Und das, obwohl die aktuelle Situation in Bezug auf die wirklich an COVID-19 erkrankten Menschen in Deutschland nicht im Geringsten als Rechtfertigung für diesen Umgang mit Kindern und mit allen Menschen dienen kann.


Den Bericht auf der Homepage des Deutschen Bundestags habe ich hier verlinkt. Dort finden Sie auch ein Video, in dem man die gesamte Sitzung mitverfolgen kann.



Im Übrigen kritisierte in der gleichen Woche der Verfassungsrechtler Dr. Kingreen in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags massiv das aktuell geltende Infektionsschutzgesetz. Mit dem Infektionsschutzgesetz umgeht die Bundesregierung nicht nur seit einem halben Jahr die Notwendigkeit, Gesetze und Gesetzesänderungen vom Bundestag verabschieden zu lassen. Auch werden zahlreiche Grundrechte der Bürger, die dem Schutz der Bürger gegenüber dem Staat dienen, mit dem Infektionsschutzgesetz massiv eingeschränkt.
Über diese schwierige Situation diskutieren vier Anwälte in einem Video, das Ende September veröffentlicht wurde. Dieses Video finden Sie hier ...




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