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Sind die aktuellen Corona-Maßnahmen rechtswidrig?

Autor: Markus Hannig
Sonntag, 06. Dezember 2020

Die deutschen Bundes- und Landespolitiker stützen ihre aktuellen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf das neu gefasste Infektionsschutzgesetz. 50 deutsche Anwälte sind jedoch der Meinung, dass das Infektionsschutzgesetz überhaupt nicht zur Rechtfertigung der Verordnungen in Frage kommt und somit zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie rechtswidrig sind. In ihrem dritten Offenen Brief wenden sich diese Anwälte mit ihrer Einschätzung an die Öffentlichkeit.
Immer noch basiert alles politische Handeln in Deutschland betreffend der sogenannten Corona-Pandemie auf den Ergebnissen der PCR-Tests, obwohl beinahe täglich neue Informationen über die Unzuverlässigkeit dieser Tests an sich sowie über die massive Fehlinterpretation der positiven Testergebnisse publiziert werden. Ein aktuelles Peer Review-Verfahren einer äußerst grundlegenden Studie hat gezeigt, dass diese mindestens in neun Punkten massive Fehler und Mängel aufweist.

50 Juristen aus dem losen Zusammenschluss der "Anwälte für Aufklärung" haben sich mit den Corona-Verordnungen in Verbindung mit dem neuen Infektionsschutzgesetz auseiandergesetzt.

Dabei haben sie unter anderem die Legitimität der Quarantäne-Maßnahme untersucht und kommen zu dem Schluss, dass es sich um hundert- oder sogar tausendfache schwere Freiheitsberaubungen handelt, die definitiv nicht auf dem neuen Infektionsschutzgesetz basieren.
Nach Angaben der Anwälte nehme das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in §30 Abs.1 Bezug auf die Lungenpest und hämorrhagisches Fieber und spreche im zweiten Satz auch von „sonstigen Krankheiten“. Hier sehen die Anwälte eine unverhältnismäßige Gleichschaltung mit Corona.
Grundsätzlich gehen sie davon aus, dass die Leiter und Ärzte der Gesundheitsämter sehr gut über die fehlende Aussagefähigkeit positiver PCR-Testergebnisse informiert sind. Außerdem dürfte ihnen bekannt sein, dass von asymptomalen Personen keine Ansteckungsgefahr ausgeht.
Somit stellen Quarantäne-Anordnungen von nicht erkrankten Personen eine schwere Freiheitsberaubung nach § 239 StGB dar.

Die "Anwälte für Aufklärung" gehen sogar noch einen Schritt weiter: Sie sehen in der Anordnung einer "Absonderung in häuslicher Quarantäne" eine verfassungswidrigkeit!

In dem 13 Seiten langen offenen Brief erklären die 50 unterzeichnenden Juristen auch, warum der § 30 IfSG keine gesetzliche Grundlage zu einer Verhängung einer Quarantäne für nicht erkrankte Personen sehen.

Auch die Labore verhalten sich aus Sicht der "Anwälte für Aufklärung" gesetzeswidrig, wenn sie eine namentliche Übermittlungen von positiven Testergebnissen an das Robert Koch-Institut durchführen, ohne zu wissen, ob die positiv getestete Person tatsächlich krank ist. Sie verstoßen somit gegen das Datenschutzgesetz, begehen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Infektionsschutzgesetz und verstoßen sogar gegen die ärztliche Schweigepflicht!

Im letzten Absatz des offenen Briefs stellen die Juristen abschließend dar, warum aus ihrer Sicht auch das Robert Koch-Institut in seinem Handeln gegen das Infektionsschutzgesetz verstößt.

Lesen Sie unbedingt den von mir in Kürze vorgestellten offenen Brief der Anwälte für Aufklärung und bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.


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