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Strafanzeigen vor dem Internationalen Strafgerichtshof

Autor: Markus Hannig
14. September 2021
Gericht
Wer die "alternativen Medien" oder auch den Telegramkanal von informiert.co regelmäßig verfolgt, weiß dass vor wenigen Tagen darüber berichtet wurde, dass nun auch der Nobelpreisträger für Virologie Professor Luc A. Montagnier eine eidesstattliche Erklärung zu einer Klage vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht hat.
In dieser Klage geht es um nicht weniger als den Vorwurf gegen die Regierungen der Welt und ihren Beratern für eine Mitschuld an Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstößen gegen den Nürnberger Kodex im Kontext zu den weltweit verabreichten sogenannten Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.
Einen Artikel hierzu finden Sie unter anderem hier.

Auch auf diesem Kanal wurde bereits im April 2021 mit dem Artikel "Menschenrechtsbeschwerde beim UNO-Menschenrechtsrat wegen der Corona-Maßnahmen eingereicht" auf eine Klage aus Deutschland von der Menschenrechtsverteidigerin nach UN-Resolution 53/144 Sarah Luzia Hassel-Reusing berichtet.

Aktuell bereitet Frau Hassel-Reusing eine weitere strafrechtliche Anzeige vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wegen Anwendung der Schockdoktrin unter dem Vorwand Corona vor. Die Anzeige bezieht sich auf Maßnahmen, die die Schwere eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit erreicht haben (Art. 7 Römisches Statut).

Auf der Website "Unser Politikblog" kann man über die in Vorbereitung befindliche Klage lesen:

"Zivilpersonen werden im Rahmen einer groß angelegten und systematischen Politik geschädigt durch die Straftaten Mord (lit. a), Inhaftierung oder sonstige schwere Freiheitsentziehung unter Verletzung grundlegender Regeln des Völkerrechts (lit. e), Folter (lit. f), Verfolgung (lit. h) und andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, die vorsätzlich großes Leid oder schwere Verletzungen des Körpers oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursachen (lit. k). Die Schockmaßnahmen dienen Macht-, Ideologie- und Profitinteressen verschiedener Kreise, die sich überschneiden.
Inzwischen hat die weltweite Corona-Kampagne unzählige Opfer der sogenannten „Impfung“ gefordert. Das Verbrechen gegen die Menschlichkeit muss untersucht und die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden."

Jetzt sucht die deutsche Menschenrechtsverteidigerin Zeugenaussagen mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Unterschrift und die ausdrückliche Erlaubnis zur Verwendung für die Strafanzeige, die beim IStGH wegen des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch die Corona-Schockmaßnahmen eingereicht wird.

Die Zeugnisse sollen sich an folgendem Fragenkatalog orientieren:
- Wann haben Sie welches mRNA/DNA-Präparat („Impfstoff“) gegen Sars-CoV-2 von welchem ​​Pharmakonzern erhalten?
- Welche schwerwiegenden und/oder anhaltenden Nebenwirkungen hatten Sie, die vor der Impfung nicht aufgetreten sind?
- Bitte weisen Sie diese Gesundheitsschäden mit einem Attest Ihres Arztes nach.
- Welche Folgen hatten diese Gesundheitsschäden für Sie?
- Sind Sie unter Druck gesetzt worden, den Stich zu nehmen? Wenn ja, wer hat dies in welcher Weise getan?
- Inwieweit sind Sie über den experimentellen und genetisch manipulierenden Charakter der mRNA/DNA-Präparation informiert?

Die Aussagen müssen in englischer Sprache verfasst sein.

Diese Informationen finden Sie auf dem Internetblog von Frau Hassel-Reusing.

pixabay
Es wird spannend, wie lange es bei dieser Vielzahl von Klagen und Bezeugungen dauern wird, bis der Internationale Strafgerichtshof die ersten Fälle detailliert behandeln und dann Urteile sprechen wird. Was wäre, wenn der Internationale Strafgerichtshof den Klägern Recht geben würde? Was hätte das für Konsequenzen?

Auch wenn es viele Menschen gibt, die gerne manche Politiker und deren Berater sowie mögliche Drahtzieher lieber sofort hinter Gittern sehen möchten, sollte man sich vor Augen halten, wie schwerwiegend diese dem Internationalen Strafgerichtshof vorliegenden Anklagen sind und dass auch aufgrund dieser Schwere es kein Leichtes für die Richter sein wird, zu urteilen ohne nicht zuvor alle Pro- und Kontra-Argumente eingehendst beleuchtet und am Ende sorgfältig abgewogen zu haben. Denn Eine elementare Frage steht immer noch unbeantwortet im Raum: Wie gefährlich ist COVID-19 tatsächlich und handelt es sich tatsächlich um eine weltweite Pandemie, mit der man all die Maßnahmen tatsächlich rechtfertigen kann oder nicht.
Denn wenn die Richter zu den gleichen Ergebnissen kommen würden, wie die Kläger, dann wären die Ergebnisse für die Politik weltweit fatal.
Wir werden uns also noch gedulden müssen mit den ersten Urteilen.

Vermutlich sind zunächst Urteile hinsichtlich diverser politisch verhängter "Schutzmaßnahmen" zur Eindämmung der "Pandemie" vom Internationalen Strafgerichtshof sowie dem UN Menschenrechtsrat zu erwarten. Dabei geht es unter anderem um die Fragestellung, inwieweit der Zwang zum Tragen der verschiedenen Masken den Tatbestand der Folter erfüllt oder nicht.

Es ist eine spannende Zeit, die wir momentan erleben.

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